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   LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07   

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LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07 (https://dejure.org/2007,16580)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07 (https://dejure.org/2007,16580)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 (https://dejure.org/2007,16580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei Einführung neuer Software

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 ArbGG; § 87 Abs. 1 BetrVG
    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand "Interessenausgleich und Abschluss eines Sozialplans über die Einführung des Redaktionssystems D."; Ermittlung des für die Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Einrichtung einer Einigungsstelle für den Regelungsgegenstand "Interessenausgleich und Abschluss eines Sozialplans über die Einführung des Redaktionssystems D."; Ermittlung des für die Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 47/87

    Wirksamkeit des von einer Einigungsstelle aufgestellten Sozialplans - Auflösung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    So könnte darin eine "offene Rechtsfrage" zur Reichweite eines Mitbestimmungsrechts nach § 111 BetrVG vorliegen, die gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle spräche (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 23 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; erk. Kammer vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 17).

    Allerdings würde eine solche Annahme voraussetzen, dass "weitere Betriebsänderungen" nur solche sein können, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge hätten (BAG 6. Dezember 1988 aaO Rz. 24).

  • LAG Niedersachsen, 24.04.1997 - 1 TaBV 93/96
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    Dazu kann, ungeachtet des eingeschränkten Prüfungsmaßstabes des gerichtlichen Bestellungsverfahrens sogar eine Beweisaufnahme erforderlich sein (erk. Kammer vom 27. März 1997 - 1 TaBV 93/96 - unter Hinweis auf LAG Düsseldorf 21. August 1987 - 9 TaBV 132/86 = NZA 1988, 211; GMPM-G/Matthes, ArbGG 5. Aufl. § 98 Rz. 21a).
  • LAG Hamburg, 05.02.1986 - 4 TaBV 12/85

    Einführung eines EDV-Systems; Betriebsänderung; Interessenausgleich; Unterlassen;

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    Die Ergänzung der betrieblichen Software um ein weiteres Werkzeug (Tool) ist nicht mit der Umstellung des gesamten Vertriebs von bisher manueller Tätigkeit zu maschineller Tätigkeit einschließlich der Übermittlung von Daten zu vergleichen (hierzu LAG Hamburg Beschluss vom 5. Februar 1986 - 4 TaBV 12/85 = LAGE § 23 BetrVG 1972 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 21.08.1987 - 9 TaBV 132/86
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    Dazu kann, ungeachtet des eingeschränkten Prüfungsmaßstabes des gerichtlichen Bestellungsverfahrens sogar eine Beweisaufnahme erforderlich sein (erk. Kammer vom 27. März 1997 - 1 TaBV 93/96 - unter Hinweis auf LAG Düsseldorf 21. August 1987 - 9 TaBV 132/86 = NZA 1988, 211; GMPM-G/Matthes, ArbGG 5. Aufl. § 98 Rz. 21a).
  • LAG Niedersachsen, 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93

    Kriterien für die Annahme eines Tendenzbetriebes auf den Gebiet der Luftfahrt,

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    So könnte darin eine "offene Rechtsfrage" zur Reichweite eines Mitbestimmungsrechts nach § 111 BetrVG vorliegen, die gegen eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle spräche (vgl. BAG 6. Dezember 1988 - 1 ABR 47/87 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 23 = AP Nr. 26 zu § 111 BetrVG 1972; erk. Kammer vom 11. November 1993 - 1 TaBV 59/93 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 27; Düwell/Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 17).
  • BAG, 26.10.1982 - 1 ABR 11/81

    Betriebsanlage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    Die angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Oktober 1982 (1 ABR 11/81 = EzA § 111 BetrVG 1972 Nr. 15 = AP Nr. 10 zu § 111 BetrVG 1972 = NJW 1983, 2838) hat im Zusammenhang mit der Einführung eines F.-Systems und der Installierung von Datensichtgeräten die Bestimmung von § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG für einschlägig gehalten und - wie das Arbeitsgericht - die grundlegende Änderung an der Zahl der betroffenen Arbeitnehmer festgemacht (vgl. dort Rz. 54).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07
    Ebenso ist eine Änderung der Betriebsorganisation (Unterfall § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG) nicht erkennbar, denn der Betriebsablauf insbesondere hinsichtlich Zuständigkeiten und Verantwortungen bleibt im Wesentlichen erhalten (vgl. dazu BAG 26. Oktober 2004 - 1 AZR 493/03 = EzA § 113 BetrVG 2001 Nr. 5 = AP Nr. 49 zu § 113 BetrVG 1972 = NZA 2005, 237).
  • LAG Niedersachsen, 21.01.2011 - 1 TaBV 68/10

    Einigungsstelle zum "Ausgleich von Belastungen durch stehende Tätigkeit" bei

    Eine offensichtliche Unzuständigkeit der angerufenen Einigungsstelle ist nur dann gegeben, wenn Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei fachkundiger Beurteilung schon auf den ersten Blick nicht in Betracht zu ziehen sind (GMPM-G/ ArbGG, 7. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 8; LAG Niedersachsen 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49).

    Im Streit hierüber ist hierzu der Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (LAG Niedersachsen 8. Juni 2007, a. a. O.).

  • LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08

    Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren;

    Um eine offensichtliche Zuständigkeit eines übergeordneten Betriebsratsgremiums zu erkennen, ist es erforderlich den hierzu erheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln (vgl. LAG Niedersachsen vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49).
  • LAG Hessen, 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Offensichtlichkeitsmaßstab -

    Der maßgebliche Sachverhalt sei dagegen erforderlichenfalls auch durch Beweisaufnahme nach dem allgemeinen für Beschlussverfahren geltenden Maßstab von § 83 Abs. 1 ArbGG aufzuklären (LAG München 31. Januar 1985 - 9 TaBV 27/84 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 5, zu 1; LAG Düsseldorf 10. Dezember 1997 - 12 TaBV 61/97 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 31, zu II 2 a; LAG Niedersachsen 08. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 49, zu II 2 b; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 19; Walker in Schwab/Weth ArbGG 2. Aufl. § 98 Rn. 24; Friedrich in Bader/Creutzfeldt/Fried- rich ArbGG 4. Aufl. § 98 Rn. 4; GK-BetrVG-Kreutz a. a. O. § 78 Rn. 68; ErfK-Eisemann 8. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 4).
  • LAG Niedersachsen, 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09

    Einigungsstelle zur Verhandlung über Interessenausgleich und Sozialplan bei

    So kann dahinstehen, ob die Einführung von ECO-Kassen eine grundlegende Änderung von Betriebsanlagen darstellt (vgl. hierzu erkennendes Gericht vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 29.07.2008 - 1 TaBV 47/08

    Wirksamkeit einer bestehenden Betriebsvereinbarung zum Regelungsgegenstand im

    Der für eine Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 ArbGG erhebliche Sachverhalt ist von Amts wegen nach den allgemeinen Vorschriften über das Beschlussverfahren zu ermitteln und rechtlich zu bewerten (vgl. erkennendes Gericht vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 49).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2016 - 1 TaBV 1310/16

    Begründetheit eines Antrags des Betriebsrats auf Errichtung einer Einigungsstelle

    Dabei bedarf es hier keiner Entscheidung, ob sich der Offensichtlichkeitsmaßstab auch auf die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen bezieht und die Tatsachenfeststellungen auf eine Schlüssigkeitsprüfung beschränkt sind (so beispielsweise Hessisches LAG , Beschluss vom 15.07.2008 - 4 TaBV 128/08 - juris); LAG Hamm, Beschluss vom 20.09.2012 - 10 TaBV 65/12 - juris, jew. m.w.Nw.) oder ob der erhebliche Sachverhalt von Amts wegen nach den allgemeinen Vorschriften über das Beschlussverfahren zu ermitteln ist und Indizien dafür nicht ausreichen (so beispielsweise LAG Niedersachsen, Beschluss vom 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49).
  • LAG Niedersachsen, 12.01.2010 - 1 TaBV 73/09

    Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans bei gehäufter Schließung

    Ungeachtet der beschleunigten Entscheidung zur Einsetzung einer Einigungsstelle bleibt das Gericht jedoch verpflichtet, die Voraussetzungen der "offensichtlichen Unzuständigkeit" soweit als möglich aufzuklären (vgl. erkennendes Gericht vom 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49).
  • LAG Düsseldorf, 25.08.2017 - 12 TaBV 42/17

    Einsetzung einer Einigungsstelle - Beweisaufnahme

    Teilweise wird allerdings vertreten, dass auch im Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG der maßgebliche Sachverhalt durch eine Beweisaufnahme zu klären ist (z.B. LAG München 31.01.1995 - 9 TaBV 27/84, juris; LAG Niedersachsen 08.06.2007 - 1 TaBV 27/07, LAGE Nr. 49 zu § 98 ArbGG 1979 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 TaBV 134/11

    Einigungsstelle zu Sozialplan bei Personalabbau des Dienstleisters der

    Nach der Aufklärung des Sachverhalts im Anhörungstermin vor dem Beschwerdegericht, um die tatsächlichen Grundlagen der Offenkundigkeitsprüfung zu ermitteln (LAG Niedersachsen 8.Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 - = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49 mwN), bleibt es deshalb bei der offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle für den Abschluss eines Sozialplans.
  • LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 54/08

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht

    Dabei kann es im Einzelfall erforderlich sein, den für die Offensichtlichkeitsprüfung erheblichen Sachverhalt von Amts wegen nach §§ 98 Abs. 1 S. 3, 83 Abs. 1 S. 1 ArbGG - unter Umständen auch durch eine Beweisaufnahme - zu erforschen (st.Rspr. des erkennenden Gerichts zuletzt LAG Niedersachsen, 8. Juni 2007 - 1 TaBV 27/07 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49 mwN).
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